CDU Stadtverband Schwetzingen

Stuttgart 21: Volksabstimmung kommt

Brief des CDU Landesvorsitzenden an die Mitglieder der CDU

JA zu Stuttgart 21

Die CDU-Landtagsfraktion hat bei ihrer Klausurtagung a, gestrigen Tag entschieden,dass sie gegen die von der grün-roten Landesregierung beabsichtigte Volksabstimmung über die Kündigung der Stuttgart-21-Verträge nicht vor dem Staatsgerichtshof Klage erheben wird. Damit ist nach Lage der Dinge davon auszugehen, dass es in Baden-Württemberg am 27. November zu einer Volksabstimmung kommen wird.

 

Unsere Landtagsfraktion hat sich die Entscheidung nicht einfach gemacht, sondern eine intensive Debatte geführt. Juristische und politische Argumente waren abzuwägen. Die jetzt getroffene Entscheidung macht eines deutlich: Die Menschen in Baden-Württemberg sollen entscheiden. Wir schauen mit großer Zuversicht auf den 27. November. Es gibt eine Mehrheit für S21 und gegen das grün-rote Ausstiegsgesetz - und täglich wird diese Mehrheit größer!

 

In der Sache wird der weitere Ablauf so sein, dass die Regierung nun ihren Entwurf des „Gesetzes zur Ausübung von Kündigungsrechten“ in den Landtag einbringt. Im Landtag wird das Gesetz voraussichtlich keine Mehrheit finden. Anschließend werden die Abgeordneten der Koalition bei der Landesregierung die Durchführung einer Volksabstimmung beantragen. Die Landesregierung wird die Volksabstimmung durch einen Kabinettsbeschluss anordnen.

 

Bei der Volksabstimmung selbst werden die Bürger voraussichtlich die Frage gestellt bekommen, ob sie dem Gesetzentwurf zur Kündigung zustimmen oder nicht. Wer die Kündigung befürwortet, muss mit JA stimmen; wer sich gegen die Kündigung und damit für eine Realisierung von Stuttgart 21 ausspricht, muss mit NEIN stimmen.

Damit die Grünen bei der Volksabstimmung ihr Ziel erreichen und das Kündigungsgesetz beschlossen wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

Erstens müssten mehr Menschen mit JA (und damit für einen Ausstieg aus dem Projekt) stimmen als mit NEIN (und damit für den Weiterbau von Stuttgart 21). Zweitens, so sieht es unsere Landesverfassung vor, gilt das Gesetz nur dann als beschlossen, wenn die JA-Stimmen für sich gerechnet mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten ausmachen.

 

Wir als CDU stellen uns der erneuten Auseinandersetzung um das Projekt. Stuttgart 21 ist zwar kein Projekt der CDU, sondern eines der Deutschen Bahn, aber die CDU hat sich immer nachdrücklich für Stuttgart 21 eingesetzt. Die fachlichen Argumente haben wir unzählige Male genannt. Die Schlichtung hat gezeigt, dass S21 machbar und dass das Projekt zu erheblichen Verbesserungen im Zugverkehr des ganzen Landes führen wird.

Bei der Volksabstimmung geht es aber auch darum, ob geschlossene Verträge in unserem Land noch etwas gelten. Für uns als Partei, die sich klar zum Rechtsstaat bekennt, ist dies eine Selbstverständlichkeit. Nicht zuletzt geht es auch um einen verantwortlichen Umgang mit öffentlichen Geldern. Der von den Grünen propagierte Ausstieg des Landes aus dem Projekt könnte Schadenersatzforderungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro auslösen. Dieses Geld müssten die Steuerzahler in Baden-Württemberg aufbringen, ohne dass sie dafür einen Gegenwert erhalten: Milliarden für Nichts? - Das ist mit uns nicht zu machen.

 

Jetzt gilt es, unsere Kräfte zu mobilisieren und uns aktiv in die Kampagne zur Volksabstimmung einzubringen. Die Gegner von S21 werden gewaltig für die Kündigung mobilisieren. Als mit Abstand stärkste politische Kraft im Land stehen wir in der Verpflichtung, die Bürger zu informieren und für das Abstimmungsverhalten zu werben, das wir für richtig halten: Ja zu Stuttgart 21, NEIN zur Kündigung! Wir zählen dabei auf das Engagement unserer Mitglieder. Lassen Sie uns diese Herausforderung gemeinsam anpacken!

 

Mit besten Grüßen
Ihr Thomas Strobl